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Newsletter-Ausgabe August 2010    
 
Fokus-Thema:

Datenschutz und Opt-in: Was ist zu beachten?

Nach wie vor herrscht Verunsicherung
bei Unternehmen und Konsumenten.
Zu diesem Ergebnis kam unsere B-to-C-Studie von Anfang 2010. Wir wollten wissen, welche Auswirkungen die BDSG-Novelle 2009 auf
1) die Wahrnehmung der Konsumenten,
2) die aktuelle Unternehmens-Praxis hat.
Fazit: Hinsichtlich „Datenschutz“ haben Konsumenten wenig Vertrauen in die Unternehmen. Ebenso gering ist ihr Wissen um die Rechtslage. Tatsächlich würden die von uns untersuchten
Opt-in-Klauseln einer rechtlichen Prüfung kaum standhalten. Alle Ergebnisse haben wir im SVI Booklet 7 veröffentlicht.

Das Thema Daten-Weitergabe eignet sich nicht
für das Kleingedruckte auf der Rückseite.
Das finden nicht nur die Teilnehmer unserer Studie. Datenschützer sind kürzlich auf die Praktiken von Handelsfirmen wie REWE, Penny und Familia aufmerksam geworden. Diese holten bei Bezahlung mit EC-Karte und Unterschrift die Einwilligung zur Daten-Weitergabe gleich mit ein. Demnach werden die Daten an Zahlungs-Dienstleister und Wirtschafts-Auskunfteien weitergegeben, die rote Listen für Zahlungs-Unregelmäßigkeiten pflegen.
Mal ehrlich: Wer liest an der Kasse das Kleingedruckte auf der Rückseite des Zahlungs-Bons? Um drohenden Repressalien auszuweichen, haben die Handelsfirmen nun auf das teurere Lastschrift-Verfahren mit PIN statt Unterschrift umgestellt. Quelle: www.ndr.de

Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV)
erleichtert die Eintragung in seine Robinson-Liste.
Auf seiner Website ichhabediewahl.de informiert der DDV Konsumenten über ihre Rechte in Sachen Datenschutz und Opt-in. Die einzelnen Dialogmarketing-Kanäle werden dabei getrennt behandelt. Verbraucher können sich gleich online auf die Robinson-Liste für Brief-Werbung setzen lassen. Hier hat der DDV bis heute 725.000 Consumer-Adressen gesammelt, die keine postalische Werbung von unbekannten Unternehmen erhalten möchten. Also von Unternehmen, mit denen sie bisher noch nicht in Kontakt standen. Diese Robinson-Liste kann von B-to-C-Unternehmen zum Adressen-Abgleich herangezogen werden. Quelle: www.ichhabediewahl.de

Mit dem E-Postbrief bringt die Deutsche Post
das Briefgeheimnis ins Netz.
Seit wenigen Wochen können sich Unternehmen und Konsumenten für den neuen E-Postbrief der Deutschen Post registrieren. E-Mails zwischen zwei
E-Postbrief-Adressen erfüllen alle Anforderungen an einen sicheren und verbindlichen Schriftverkehr, wie er bisher nur postalisch möglich war. Auch Einschreiben können nun per E-Mail versandt werden. Das Besondere: Hat der Empfänger keine eigene E-Postbrief-Adresse, wird die E-Mail ausgedruckt und postalisch zugestellt. Quelle: www.epost.de

In der Diskussion um gespeicherte IP-Adressen
scheint sich eine Meinung durchzusetzen.
Danach handelt es sich um personenbezogene Daten, die nicht ohne Weiteres gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Analyse des User-Verhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen sei aufgrund ihrer Personen-Beziehbarkeit nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung oder mit stark gekürzter IP-Adresse zulässig. So der Beschluss des „Düsseldorfer Kreises“ der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich. Von einigen Amtsgerichten wurde diese Auffassung inzwischen bestätigt. Sie stellt die Datenschutz-Konformität vieler Web-Analytic-Tools in Frage. Das betrifft auch Google Analytics. Quelle: www.datenschutz-praxis.de

Eine erneute Änderung des BDSG nimmt nun
auch Scoring-Modelle ins Visier.
Scorings sind statistische Verfahren, bei denen persönliche Daten zur Qualifizierung von Adressen ausgewertet werden. Vor allem die Finanzdienstleistungs-Branche bedient sich dieser Verfahren, um Bonitäts-Werte zu ermitteln, auf deren Basis Angebote erstellt (oder eben nicht erstellt) werden. Seit dem 1. April 2010 legt der Gesetzgeber fest, welche Scoring-Verfahren noch zulässig sind, welche Daten zum Scoring herangezogen werden dürfen und welche Auskunfts-Pflichten der Score-Verwender gegenüber den Betroffenen hat. Einen guten Überblick zu den Änderungen liefert eine Veröffentlichung des Instituts für IT-Recht. Quelle: www.iitr.de

Auch nach August 2009 gibt es laut Verbraucher-
zentralen noch unerlaubte Telefon-Werbung.
Das zeigt eine Online-Umfrage, die die Verbraucherzentralen von Anfang März bis Ende Juni 2010 durchgeführt haben. Über 40.000 Verbraucher hatten sich an der Umfrage beteiligt. Vor allem die Bereiche Gewinnspiel und Lotterie
(66,2 Prozent) bedienen sich dieses Instruments. Aber auch Energie-Versorger, Telefon- und Internet-Dienstleister sowie Verlage und Finanzdienstleister.
Bei 80 Prozent der Anrufen fehlte die vorherige Einwilligung. Nur 1 Prozent der Verbraucher gab an, mit dem Anruf einverstanden zu sein. Dabei wurden die Bußgelder deutlich erhöht. Quelle: www.datenschutz-praxis.de

Telefon-Werbung auf „persönliche Empfehlung“
hin ist ohne Einwilligung verboten.
Die Begründung, auf Empfehlung eines Bekannten der angerufenen Person hin zu handeln, ersetzt kein Opt-in für Telefon- und Fax-Werbung. Eine solche Empfehlung reiche für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung des Betroffenen nicht aus. So lautet das Urteil Az. 4 U 219/08 des Oberlandesgerichts Hamm. Ein Arzt hatte im Fall einer telefonischen Anzeigen-Akquise gegen den unerlaubten Anruf geklagt. Auf seine Bitte, ihm Namen und Kontaktdaten des Akquisiteurs zuzufaxen, erhielt der Arzt obendrein noch ein Werbefax. Die Gegenseite berief sich auf die Empfehlung eines Arzt-Kollegen. Quelle: www.online-und-recht.de